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Tabelle Raumbedarf

Für den Raumbedarf können folgende Angaben als Orientierung genutzt werden:

Übersicht räumliche Mindestvoraussetzungen

Neben den Mindestraumgrößen pro Kind im Gruppenbereich gelten die folgenden Mindestrahmenbedingungen:

Bei allen Angebotsformen ist ein Außenbereich mit mindestens 4 m² pro Kind vorzuhalten.
Für unter zweijährige Kinder ist ein separater zweckbedingter Schlafraum mit mindestens 1,5 m² pro Kind erforderlich.
Bei Betreuten Spielgruppen sind für zweijährige Kinder ungestörte Schlafmöglichkeiten vorzusehen.
Für Zweijährige ist in allen Betreuungsformen und für Dreijährige bis zum Schuleintritt in Ganztagsbetreuung eine ungestörte Schlafmöglichkeit außerhalb des Gruppenraums zu gewährleisten.
Bei allen Formen der Ganztagsbetreuung ist eine warme Mahlzeit vorzusehen. Für die räumlichen Voraussetzungen (Verteilerküche/Zubereitungsküche) gelten die Vorgaben des Gesundheitsamtes und der Ämter für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen.
Bei allen Angebotsformen mit Kindern unter drei Jahren ist eine angemessene Essensversorgung erforderlich. Dabei gelten die Vorgaben des Gesundheitsamts und der Ämter für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen.
Bei allen Angebotsformen mit Kindern unter drei Jahren ist ein Wickelbereich erforderlich. Dabei gelten die Vorgaben des Gesundheitsamts.
Bei allen Angebotsformen mit Schulkindern sind räumliche Möglichkeiten zur ungestörten Hausaufgabenerledigung vorzusehen.
Bei allen Angebotsformen gilt, dass die Gruppenräume keine Durchgangsräume sind.
Die Einrichtung ist so zu gestalten, dass weder unbefugte Dritte Zugang haben, noch dass sich Kinder unbeaufsichtigt entfernen können.

Fachliche Hinweise zur Sanitärausstattung in Kindertageseinrichtungen

Anforderungen für Neu- und Erweiterungsbauten sowie Umbauten im Bestand

Tabelle: Sanitärausstattung für Kinder in Kindertagesbetreuungseinrichtungen (maximale Kinderzahl je Einrichtungsgegenstand)

Anforderungen zur Ausführung

Verteilung der Sanitärräume im Gebäude

  • Sanitärräume sind nicht als Mal- und/oder Lagerraum Zweck zu entfremden. Bei Umsetzung einer „Wassererlebniswelt“ ist eine klare Abgrenzung zum WC-Bereich zu schaffen. Das Ablaufwasser vom Händewaschen darf nicht in den Spielbereich fließen, da es verunreinigt ist!
  • Toilettenräume dürfen nicht unmittelbar in Räume öffnen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
  • Warmwasser ist aus Gründen der Lebensmittelhygiene in Personal-Sanitärräumen gesetzlich vorgeschrieben (da immer mit Lebensmitteln umgegangen wird – auch Getränke sind in diesem Sinne Lebensmittel).
  • Personaltoiletten für Frauen sind mit Hygienebehältern mit Deckel und Fußbedienung auszustatten.
  • Empfehlung: Pro Etage soll mindestens ein Kinder-Sanitärraum zur Verfügung gestellt werden, die Kinder-Sanitärräume sollen den Gruppenräumen zugeordnet werden.
  • Empfehlung: Personal-Sanitärräume sollen getrennt von den Kinder-Sanitärräumen zur Verfügung gestellt werden und in der Nähe der Gruppenräume liegen; der Zugang soll nicht über andere Sanitärräume erfolgen.

Handwaschbecken oder Waschrinnen und Toiletten in den Kinder-Sanitärräumen

  • Die Anzahl der Kinder-Sanitärräume, Handwaschbecken und Toiletten berechnet sich nach der maximalen Anzahl der angemeldeten Kinder.
  • Auf kind- und altersgerechte Installationen, Montagehöhen und Ausstattung ist zu achten.
  • 450 mm Mindestabstand der Armaturen bei Waschrinnen (Empfehlung: 500 mm Mindestabstand). Sofern Waschrinnen zum Einsatz kommen gilt: Jede Zapfstelle geht als Waschbecken in die Berechnung ein.
  • Alle Handwaschbecken sind mit Seifenspendern (je nach räumlicher Anordnung genügt auch ein Seifenspender für zwei Waschbecken/Zapfstellen) und Einmalhandtüchern auszustatten (sollten dennoch Textilhandtücher zum Einsatz kommen, sind diese personengebunden zu verwenden und müssen in ausreichendem Abstand (mind. 15 cm Hakenabstand) und berührungsfrei voneinander aufgehängt werden; sie sind möglichst benutzungstäglich zu wechseln).
  • Gemeinschaftshandtücher sind ebenso wie Stückseifen unzulässig!
  • Die Wassertemperatur darf am Auslauf der Mischbatterie +43°C nicht überschreiten (Verbrühungsschutz); für Babys ist die Temperatur auf 36 – 38°C zu begrenzen. Die Bereitstellung von warmem Wasser ist für die Bereitschaft der Kinder, ihre Hände zu waschen, besonders wichtig (Compliance sichern) und auch rechtlich als Forderung im Regelwerk der gesetzlichen Unfall­versicherer vorgeschrieben.
  • WC-Kabinen für Kinder unter sechs Jahren sind mit Anschlag, einfacher Schließmöglichkeit und Klemmschutz zu versehen.
  • WC-Bürsten sind so aufzubewahren, dass sie von den Kindern nicht zu erreichen sind.
  • Alle Oberflächen müssen leicht zu reinigen sein.
  • Ausstattungszahlen für den Hort an der Schule (Nachmittags-/Ganztagsbetreuung) wie für die entsprechende Schule.
  • Empfehlung: Die Toilettenkabine sollte so gestaltet werden, dass eine Unterstützung des Kindes möglich ist.
  • Empfehlung: Sicherheitsklappen in den Toiletten verhindern einen Nagetierbefall über die Kanalisation.
  • Empfehlung: Für Funktionsräume (z. B. Atelier, Werkstatt) zusätzlich je ein Waschbecken mit Seifenspender und Einmalpapierhandtüchern.

Zusätzliche Anforderungen bei der Betreuung von Kindern im Alter von null bis drei Jahren

Handwaschbecken im Sanitärbereich und Kinder-Sanitärräume
Sanitärräume müssen für Kleinkinder auf derselben Etage erreichbar sein.
Alle Handwaschbecken sind grundsätzlich mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Beim Einsatz von Textilhandtüchern sind im Krippenbereich eine ausreichende Anzahl kleiner Stoffhandtücher bereit­zustellen, die nach jeder Benutzung zum Waschen gegeben werden, da eine personenbezogene Nutzung von Textilhandtüchern nicht zu gewährleisten ist. s. Wickelbereich weiter unten

Zusätzliche Anforderungen bei altersgemischten Gruppen
Bei Altersmischung sind die Anforderungen aller Altersgruppen zu berücksichtigen.

Änderungsantrag der Betriebserlaubnis im Bestand

  • Wenn sich aus dem Änderungsantrag keine Erhöhung der betriebserlaubten Kinderzahl ergibt, besteht „Bestandsschutz“.
  • Ergibt sich im Rahmen des Änderungsantrags eine höhere Kinderanzahl, ist der Sanitärbereich der neuen beziehungsweise geänderten Gruppen nach den aktuellen Regelungen nachzurüsten (siehe Neubau/Umbau).
  • Verändert sich das Betreuungsmodell so, dass Kinder unter drei Jahren bzw. Schulkinder in die Einrichtung aufgenommen werden, sind die spezifischen Anforderungen dieser Altersgruppen zu erfüllen.

Ausnahmegenehmigung
Notfallbedingte Ausnahmegenehmigung (in der Regel bis maximal sechs Monate), zum Beispiel bei einer akuten Sanierung wegen eines Wasser­schadens oder Schimmelbefalls, müssen im Einzelfall beurteilt werden. Es ist eine Lösung anzustreben, die neben zwingenden infektionshygienischen Mindestanforderungen soweit möglich auch die Handhabbarkeit für das Personal, die Praktikabilität für die Kinder und die Möglichkeiten vor Ort berücksichtigt (zum Beispiel auch die Aufstellung von Toiletten-Containern oder Umnutzung von Erwachsenentoiletten etwa durch Einbau eines orts­festen, leicht zu reinigenden und rutschsicheren Podestes).

Organisatorische Auflagen können dabei auch in die Lösung mit einbezogen werden und sind dann im einrichtungsspezifischen Hygieneplan nach

  • „§ 36 IfSG“ zu dokumentieren, zum Beispiel:
  • Erhöhung der Reinigungsfrequenz der Sanitärbereiche (zum Beispiel zweimal täglich)
  • zeitlich versetzte Essenszeiten, um den Sanitärbereich in kleineren Gruppen hintereinander nutzen zu können

Warum empfehlen wir aus infektionshygienischer Sicht eine bessere Ausstattung der Sanitärbereiche mit Handwaschbecken?

  • Das Erlernen und Einüben des Händewaschens als Teil der Körperpflege gehört zum frühkindlichen Bildungsauftrag jeder Kindertageseinrichtung (siehe auch Orientierungsplan Baden-Württemberg: Bildungs- und Entwicklungsfeld „Körper“). Diese Kulturtechnik wird verhaltenspsychologisch im Kleinkindalter geprägt und im familiären Umfeld nicht mehr überall ausreichend vermittelt. Die Hände sind die häufigsten Überträger von Krankheitserregern. Händewaschen schützt! Händewaschen als Basis­hygienemaßnahme im Alltag ist auch unter den Gesichtspunkten der zunehmenden Verbreitung multiresistenter Krankheitserreger und der nachlassenden Wirksamkeit von Antibiotika für die heranwachsende Generation zur Unterbrechung von Infektionsketten besonders wichtig.
  • Das Zähneputzen ist wie das Händewaschen Bildungsauftrag im Kleinkindalter und muss ebenfalls ritualisiert eingeübt werden. Zahnhygiene und Gruppenprophylaxe in der Kindertagesbetreuung erfordern eine ausreichende Zahl von Waschbecken.
  • Die Inklusion von Kindern mit Behinderung erhöht den Bedarf an Waschbecken.
  • Gute bauliche Rahmenbedingungen im Sanitärbereich sind besonders in der Ganztagsbetreuung wichtig, damit auch in Zeiten des Fachkräftemangels Händewaschen und Zähneputzen mit den Kindern eingeübt werden (zeitökonomische Durchführung, Sicherstellung der Aufsichtspflicht).
  • Die fachliche Empfehlung des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg zur Ausstattung mit einem Handwaschbecken je maximal sechs Kinder ist insbesondere bei den immer mehr nachgefragten Ganztagsangeboten und dem im Laufe der Jahrzehnte gestiegenen Hygieneanforderungen gerechtfertigt. Die Grundlage, auf der unsere Empfehlung beruht, ist die VDI-Richtlinie 6000 Blatt 6. Die dort genannten Zahlen halten wir, auch aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis, für angemessen (pädagogische Hinführung zur Händehygiene, Händewaschen vor dem Essen, Zahnhygiene etc.). Die Empfehlungen zur Anzahl der Handwaschbecken liegen deshalb über den Mindestanforderungen (stellen Sie sich bildlich ein Ehepaar mit acht Kindern vor und überlegen Sie, wie sich der Alltag mit einem Waschbecken gestalten würde).

Hintergrundinformationen zur Gruppenzahnprophylaxe in Kindertageseinrichtungen
Die frühkindliche Karies stellt ein ernsthaftes und bislang ungelöstes Public-Health-Problem sowohl international wie auch national dar. Ein Hauptproblem ist die Erreichbarkeit der Risikogruppen. Familien mit niedrigem sozioökonomischem Hintergrund haben häufig ein präventionsaversives Gesundheitsverhalten. Deshalb sind präventive Maßnahmen mit „Komm-Strukturen“ (zum Beispiel in die Zahnarztpraxis) für diese Zielgruppe praktisch wirkungslos. Hier ist der aufsuchenden Ansatz – zum Beispiel in öffentlichen Einrichtungen wie Kitas – wesentlich effektiver und kostengünstiger. Besonders durch zielgerichtete Prävention kann das pädagogische Personal den Defiziten in der häuslichen Prävention entgegenwirken. Eine 20- bis 30-prozentige Kariesreduktion konnte beim Zähneputzen mit fluoridierter Kinderzahncreme in Kindertagesstätten festgestellt werden, in denen die Kinder unter Aufsicht ihrer pädagogischen Fachkraft die Zähne reinigten.

Wickelbereich

  • Ausstattungszahlen siehe Tabelle
  • Wickelbereiche sollen in der Nähe der Gruppenräume vorgehalten werden, bevorzugt in eigenen Wickelräumen oder den Sanitärräumen.
  • Empfehlung: Auf jedem Stockwerk, auf dem sich regelmäßig Wickelkinder aufhalten, soll mindestens ein Wickelbereich vorgehalten werden.
  • Wickelbereiche müssen außerhalb von der Küche, den Schlafräumen oder Gruppenräumen untergebracht werden.
  • Die Raumtemperatur am Wickelplatz muss mind. 24°C betragen.
  • Es sind wisch- und desinfektionsmittelfeste Wickelauflagen zu verwenden.
  • Wickelbereiche sind mit einer Abduschmöglichkeit in unmittelbarer Nähe auszustatten, zum Beispiel als integrierte Duschwanne oder großes geeignetes Waschbecken mit ausziehbarer Armatur im Wickelbereich (ersatzweise kurzer Weg zum Kindersanitärbereich mit Möglichkeit zum Abbrausen). Für zwei beieinanderliegende Wickelbereiche kann auch eine gemeinsame Abduschmöglichkeit/Waschbecken geplant werden.
  • Ein zusätzliches Handwaschbecken für das Personal in unmittelbarer Nähe zum Wickelbereich ist zu empfehlen. Ausstattung mit Warmwasser, Seifen- und Händedesinfektionsmittelspender (ellenbogenbedienbar), Einmalhandtüchern. Der Händedesinfektionsmittelspender kann alternativ auch im Bereich des Wickelplatzes angebracht werden.
  • Waschbeckenarmaturen müssen ohne Handkontakt zu bedienen sein (zum Beispiel langer Bedienhebel).
  • Wickel- und Waschbereich, angrenzende Wände und der Boden müssen leicht zu reinigen sein.
  • Sehen Sie ausreichend Stauraum für die Lagerung von personenbezogener Ersatzkleidung, Wickelbedarf etc. vor.
  • Bereitstellung separater, geruchsdichter Abfallbehälter für Windeln (möglichst mit Fußbedienung).
  • Ausstattungshinweise: Rückengerechte Arbeitshöhe für das pädagogische Personal, kindersichere Aufstiegstreppe zum Wickelbereich für größere Kinder, blendfreie Beleuchtung über der Wickeloberfläche (Blickrichtung der Kinder beachten).
  • Bei der räumlichen Gestaltung ist die Intimsphäre des Kindes beim Wickeln zu berücksichtigen.

Weiterführende Literaturhinweise sind dem Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung, September 2019, Seite 92 ff. zu entnehmen.