Im Kinder- und Jugendhilfegesetz „§ 22 Abs. 1 SGBVIII“ ist geregelt, dass die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Gruppen erfolgt. Für Baden-Württemberg sehen das KiTaG (Kindertagesbetreuungsgesetz) sowie die KitaVO (Kindertagesstättenverordnung) ebenfalls Gruppen vor, in denen die Kinder betreut und gefördert werden. Kindertageseinrichtungen sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit einem Gruppenraum für jede Gruppe auszustatten.
Es wird empfohlen, dass die Träger bereits bei der Planung von Kindertageseinrichtungen (Neubau, Sanierungen, Umbauten und Umnutzungen) eine Abstimmung mit dem Landesjugendamt sowie den anderen aufsichtsführenden Stellen (Gesundheitsamt, Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung, Brandschutz, Baurechtsamt, Unfallkasse) initiieren.
In dieser Broschüre sind Beispiele für die kindgerechte Gestaltung von Kitas zusammengestellt. Sie dienen als Anregung bei der Suche nach praktikablen, individuellen Lösungen vor Ort.