Kindertagesstätte Bürgerpark Stadt Lahr; Fotograf:  Küffner Aluzargen GmbH & Co. KG © Kindertagesstätte Bürgerpark Stadt Lahr; Fotograf: Küffner Aluzargen GmbH & Co. KG
© Kindertagesstätte Bürgerpark Stadt Lahr; Fotograf: Küffner Aluzargen GmbH & Co. KG

Planung von Kindertageseinrichtungen

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz „§ 22 Abs. 1 SGBVIII“ ist geregelt, dass die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Gruppen erfolgt. Für Baden-Württemberg sehen das KiTaG (Kindertagesbetreuungsgesetz) sowie die KitaVO (Kindertagesstättenverordnung) ebenfalls Gruppen vor, in denen die Kinder betreut und gefördert werden. Kindertageseinrichtungen sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit einem Gruppenraum für jede Gruppe auszustatten.

Es wird empfohlen, dass die Träger bereits bei der Planung von Kindertageseinrichtungen (Neubau, Sanierungen, Umbauten und Umnutzungen) eine Abstimmung mit dem Landesjugendamt sowie den anderen aufsichtsführenden Stellen (Gesundheitsamt, Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung, Brandschutz, Baurechtsamt, Unfallkasse) initiieren.

In dieser Broschüre sind Beispiele für die kindgerechte Gestaltung von Kitas zusammengestellt. Sie dienen als Anregung bei der Suche nach praktikablen, individuellen Lösungen vor Ort.

Standort und Größe der Einrichtung

Kindertagesstätte Haus der kleinen Hasen, Gemeinde Reilingen © Kindertagesstätte Haus der kleinen Hasen, Gemeinde Reilingen
© Kindertagesstätte Haus der kleinen Hasen, Gemeinde Reilingen

Kindertageseinrichtungen sollen so gelegen sein, dass sie von den Kindern gut und ohne Gefährdung durch den Straßenverkehr erreicht werden können. Lange Wegstrecken sind möglichst zu vermeiden (Wohnortnähe). Das Konzept und das Angebot sind auf die Familien abzustimmen. Dabei ist eine nachhaltige und langfristige Nutzung bei der Planung zu bedenken, so dass die Räumlichkeiten flexibel auf die jeweilige aktuelle Nachfrage (zum Beispiel veränderte Altersstrukturen und Angebotsformen) genutzt werden können.

Die Einrichtung sollte für Kinder überschaubar sein. Für eine praktikable Organisation und eine gute Umsetzung der pädagogischen Arbeit haben
sich Einrichtungen mit bis zu vier Gruppen bewährt. Größere Einrichtungen sind für Kinder erfahrungsgemäß schwerer überschaubar. Auch die Aufgaben in Hinblick auf Organisation und Führung, zum Beispiel der Leitung, werden in größeren Einrichtungen immer komplexer.

Einrichtungen sind grundsätzlich so zu gestalten, dass weder unbefugte Dritte Zugang haben, noch dass Kinder unbeaufsichtigt entweichen können.

Öffnung in den Sozialraum/Familienzentrum

Kindertageseinrichtung Kindernest Nord-West, Gemeinde Pfedelbach © Kindertageseinrichtung Kindernest Nord-West, Gemeinde Pfedelbach
© Kindertageseinrichtung Kindernest Nord-West, Gemeinde Pfedelbach

Kindertageseinrichtungen übernehmen für den Sozialraum eine wichtige Funktion, da sie niedrigschwellig für Familien erreichbar sind und damit eine gute Basis für ein Kinder- und Familienzentrum darstellen können.

Räume für ein Kinder- und Familienzentrum sind entweder in einem separaten Bereich zu planen, der baulich von den Räumen der Kindertageseinrichtung getrennt ist oder die Öffnung der Räume zum Kinder- und Familienzentrum erfolgt außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung. Das gilt auch für eine Nutzung der Räume durch Vereine, öffentliche Einrichtungen oder Privatpersonen.

Die multifunktionale Nutzung eines Mehrzweckraums (etwa durch Vereine am Abend oder Wochenende) ist möglich, wenn dieser über einen eigenen Eingang, einen separaten Sanitärbereich und Räumlichkeiten für die Vereine (beispielsweise Lagermöglichkeiten) verfügt.