Barrierefreies Bauen ist ein zentraler Gedanke der inklusiven Raumgestaltung, daher sollte jede Einrichtung so gestaltet werden, dass Kinder mit Inklusionsbedarf aufgenommen werden können. Bei Neubauten und Sanierungen ist die Barrierefreiheit nach „§ 39 Abs. 1 LBO“ zu beachten.
Die Raumgestaltung und Raumausstattung sollte ein hohes Maß an Selbstständigkeit aller Kinder ermöglichen und das Interesse der Kinder am gemeinsamen Tun und an Aktivitäten wecken. Material und Spielzeug, das zu sozialen Aktivitäten einlädt, hat einen nachhaltig positiven Einfluss auf die aktive soziale Beteiligung von Kindern mit Behinderung in der Gruppe.
Im Sanitärbereich ist ausreichend Platz einzuplanen, um zum Beispiel auch eine höhenverstellbare Pflegeliege aufzustellen sowie eine barrierefreie und ausreichend große Kindertoilette zu installieren.
Bei einer schwerpunktmäßig inklusiven Einrichtung gilt es, Platz für Therapieräume einzuplanen. Träger und pädagogische Fachkräfte können sich durch Ergotherapeuten hinsichtlich der Raumausstattung fachkompetent beraten lassen.
Darstellungen von Menschen, die die äußeren Merkmale der betreuten Kinder aufweisen, sind sinnvoll. Auch bei den Spielmaterialien sollten sie ihre Hautfarbe, ihr Geschlecht oder ihre Haarfarbe wieder finden und auch sonstige Merkmale wie zum Beispiel Prothesen. Dies erleichtert es den Kindern sich zugehörig zu fühlen.