Kinder kommen heute wesentlich früher in Kindertageseinrichtungen als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. Wurden sie damals frühestens mit zwei Jahren in diesen Einrichtungen betreut, so verbringen sie jetzt dort bereits im Säuglings-alter oft wesentlich mehr Zeit am Tag. Die Anzahl an Ganztagesplätzen mit langen Öffnungszeiten wächst von Jahr zu Jahr. Dadurch steigt der Bedarf an Plätzen, aber auch der qualitative Anspruch an geeignete Räume.
Fachleute schätzen, dass von 2018 bis 2025 bundesweit circa eine Million weiterer Betreuungsplätze in der Kindertagesbetreuung erforderlich sein werden. Das Bundeskabinett hat am 19. September 2018 den Gesetzesentwurf des Gute-KiTa-Gesetzes verabschiedet, mit dem der Bund die Bundesländer individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützen wird, je nach Ausgangslage und Bedarf. In Baden-Württemberg wird seit 2019 der Pakt für gute Bildung und Betreuung und seit 2020 die Leitungszeit finanziert und umgesetzt.
Im Juni 2017 hat der Bund das vierte Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung beschlossen, in dem zusätzliche Mittel für den Ausbau, dieses Mal auch für Gruppen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt, bereit gestellt werden. Ein weiteres Investitionsprogramm fordern seit 2019 die Kommunalen Spitzenverbände ein, die Entscheidung des Bundes steht hierzu noch aus.
Kindertageseinrichtungen haben nach „§ 22 f SGBVIII“ einen Bildungsauftrag, der für Baden-Württemberg im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung konkretisiert ist und dessen Ziele für die Kindertageseinrichtungen nach „§ 2 Abs. 2a KiTaG“ verbindlich festgelegt sind. Dem Thema Räume ist ein eigenes Kapitel im Orientierungsplan gewidmet, hier werden insbesondere die Themen Material und Raumgestaltung näher betrachtet.
Die Mindestvoraussetzungen für ein qualitatives und betriebserlaubnisfähiges Angebot werden detailliert in der Broschüre „Angebotsformen der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg“ und der Broschüre „Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis“ beschrieben. Der vorliegende KVJS-Ratgeber „Der Bau von Kindertageseinrichtungen“ hingegen soll Trägern von Einrichtungen, Fachkräften, Fachberatungen und Kommunen Impulse, Anregungen und Unterstützung für den Bau, die Raumgestaltung und die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen geben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Planung der Gesamteinrichtung und deren Raumausstattung.
Landrat Gerhard Bauer, Verbandsvorsitzender
Kristin Schwarz, Verbandsdirektorin.